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Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von BASS TOURS – Stand: Januar 2008Wer Recht hat, hat recht !Lieber BassTourist, unser größtes Interesse gilt Deiner Zufriedenheit! Du sollst Dich bei uns und mit uns gemeinsam stets wohl fühlen, eine angenehme, schöne und vor allem unterhaltsame Zeit verbringen. Mit und durch Dich steht und fällt der Erfolg von BASS TOURS. Denn nur wenn Du sagst, dass wir volles Engagement und Einsatz gezeigt haben, um Dich als unseren Reisegast letztendlich zufrieden zu stellen, können wir stolz sein. Gerne tragen wir diese Verantwortung! Für Deine Kritik haben wir immer zwei offene Ohren, denn nur durch Dich können wir Verbesserungen erzielen und innovativer denken. Habe aber auch Verständnis dafür, dass nicht immer alles so läuft, wie wir es uns wünschen. Fehler und Missverständnisse sind menschlich und müssen manchmal sein, um daraus zu lernen. Deine und unsere Erfahrung mit Reisen geben sicherlich immer wieder Anstoß zum Nachdenken mit der Konsequenz ein bestehendes System zu verbessern. In Deinem und unserem Interesse, von vorneweg zu wissen, welche Rechte und Pflichten jeder Beteiligte hat, haben wir im Anschluss an diese Zeilen unsere geltenden Allgemeinen Reisebedingungen aufgeführt. Bitte schenke diesen Bedingungen in einer freien Minute Deine Aufmerksamkeit und ärgere Dich bitte nicht, dass sich juristisches Deutsch nicht immer vermeiden lässt. Vielen Dank!1. Wer mitfahren will, soll sich anmelden - Der ReisevertragAnmeldung: Mit Deiner Anmeldung bietest Du uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Er ist für uns dann bindend, wenn Deine Anmeldung von uns schriftlich oder mündlich bestätigt wurde oder wir dem Kauf eines Reisevouchers nicht widersprechen. Der/Die Anmelder erkläre(n) ausdrücklich für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.2. Da lacht das Sparschwein - Die BezahlungMit dem Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50.- € pro Person fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Fahrten in Höhe von maximal 150.- € pro Person sind sofort fällig. Bei Fahrten über 150.- € ist die Restzahlung bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, spätestens jedoch 10 Tage vor Abreise. Bei Überweisungen bitte Namen, Reiseziel und Reisetermin angeben. Zusätzlich wegen eines Kundenwunsches erforderliche Telefonate oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei kurzfristigen Anmeldungen (10 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Reisen unter 150,-- € pro Reisegast werden im Voraus per Überweisung oder Einzahlung bezahlt. Die Aushändigung der Reiseunterlagen (Fahrscheine, Hotelvoucher, Eintrittskarten) erfolgt regelmäßig auf dem eingeschriebenen Postweg.3. Wofür Du Deinen Geldbeutel zum Lachen bringst - Leistungen und PreiseFür den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder die hierauf bezugnehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung verbindlich. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von BASS TOURS. Die Preise verstehen sich pro Person (bezogen auf eine terminlich zusammenhängende Reise) und schließen Unterbringung und Verpflegung laut Leistungsverzeichnis ein. Im Preis ist die Fahrt ab und bis bestätigtem Zielort enthalten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, den Transfer zum Hauptzielort auch mit Kleinbussen zu besorgen. Wir sind bemüht für jede unserer angebotenen Reisen stets den uns zur Verfügung stehenden, komfortabelsten Reisebus einzusetzen. Deinem Wunsch nach Sonderleistungen, zum Beispiel Einzelzimmer, Zimmer mit Meerblick, Balkon usw. wird je nach Verfügbarkeit entsprochen. Reisetaschen und Handgepäck (pro Person eine Reisetasche und ein Koffer) befördern wir kostenlos. Wir haften jedoch nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und bei Diebstahl sowie für im Bus zurückgelassene Gegenstände. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung (siehe auch Punkt 18).4. Nobody is perfect - Leistungs- und PreisänderungenÄnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zuzahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurück zu treten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der vereinbarten Form zuzumuten ist. Eventuelle Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, den Kunden von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Hoteländerungen sowie Änderungen der Übernachtungsorte behalten wir uns vor.5. Wenn Du mal mehr willst... - Inanspruchnahme von SonderleistungenLeistungen, die unabhängig von den Leistungen des Reiseveranstalters in Anspruch genommen werden können (zum Beispiel Telefonieren oder Benutzung der Minibar in Deinem Hotelzimmer und ähnliches), werden wir, sollte uns diese von Dir genutzte Leistung berechnet werden, je nach Inanspruchnahme nachträglich dem Benutzer oder Verantwortlichen in Rechnung stellen.6. Always look on the bright sight of life - Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, ErsatzpersonenDu kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Das solltest Du in Deinem eigenen Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Deine Abmeldung wird an dem Tage wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Wenn Du von der Reise zurück trittst, auch wenn diese von uns noch nicht bestätigt worden ist, oder wenn Du die Reise nicht antrittst, können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Sind in unseren Angeboten und Reisevereinbarungen, insbesondere bei geschlossenen Gruppenreisearrangements, keine anderen Rücktrittsgebühren angegeben, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Person:Bei Konzert- oder Theaterfahrten bzw. sonstigen Reisen, die mit der Vorabbesorgung von diversen Eintrittskarten verbunden sind: Eintrittskarte 100 %, falls die Karte nicht weiterverkauft werden kann. Ansonsten Bearbeitungsgebühren 15.- €. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Umbuchung: Werden auf Deinen Wunsch Reisetermin, Reiseziel oder Hotelunterbringung geändert, berechnen wir bis zum 22. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 15,- € pro Person, vorausgesetzt, dass die Reise nicht grundsätzlich unpersonalisiert durchgeführt wird. Umbuchungen, die nach Ablauf dieser 22-Tage-Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu obigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Ersatzperson : Bis zum Reisebeginn kannst Du Dich zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, vorausgesetzt, diese Person entspricht den besonderen Erfordernissen dieser Reise (zum Beispiel Volljährigkeit). In diesem Fall beträgt die Bearbeitungsgebühr 15,- € pro Person zuzüglich eventueller Mehrkosten. Wir können dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt beziehungsweise gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen. 7. Warum sich mit weniger zufrieden geben ? - Nicht in Anspruch genommene Leistung(en)Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder in anderen Fällen nicht in Anspruch, bemühen wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegen stehen, beziehungsweise der Leistungsträger diesem Anspruch nicht Nachsicht trägt.8. Hoffentlich kommts nie soweit - Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterBASS TOURS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt / Bei Kurzreisen mit einer Reisedauer bis zu 5 Tagen bis 1 Woche vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen. Die Rücktrittserklärung wird Dir unverzüglich zugeleitet. Du erhältst den einbezahlten Reisebetrag umgehend zurück.9. Wenn mal alle Stricke reißen - Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher UmständeWird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt, z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung ist von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.10. Hierfür stehen wir kerzengerade - Haftung des ReiseveranstaltersDer Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen KaufmannesWir haften nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmer, die lediglich vermittelt werden. 11. "Risiko spielen" ist nicht unser Geschäft - Die Gewährleistunga) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen.b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung des Reisepreises). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. c) Kündigung des Vertrages: Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt er, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen, wobei aus Beweissicherungsgründen Schriftform unbedingt empfohlen wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommene Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. d) Schadensersatz: Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel an der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz verlangen. 12. Beschränkung der HaftungDie vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist in soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Bei Reisen in andere Länder sind Abstriche am Komfort möglich. Insbesondere bei Reisen in südliche und osteuropäische Länder sind Mentalität, Lebensstandard, Lebensgewohnheiten und landesübliche Sitten, was Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Lärm, Sauberkeit, Streikgefahr, Verpflegung, einfachere Bauweise angeht, zu berücksichtigen. Ausfälle in der Wasser- bzw. Stromversorgung, technische Unzulänglichkeiten o.ä. sind möglich. Europäischen Standard kannst Du lediglich bei Reisen in westliche Länder Mitteleuropas und nach Skandinavien erwarten.13. Trimm Dich fit, mach mit - Die MitwirkungspflichtDer Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Bei Reklamationen im Hotel hat der Kunde sofort die Hotelleitung zu informieren und unser Büro sowie die Reiseleitung in Kenntnis zu setzen, sofern dies zumutbar ist. Kommt ein Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche auf etwaige Rückerstattung nicht zu. Dem Unternehmer ist eine angemessene Frist zu setzen, dass er Umstände, die von ihm nicht zu vertreten sind, anderweitig beheben kann, so dass der Reisende das ihm Zustehende erhält. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.14. Wer zu spät kommt... - Ausschluss von Ansprüchen und VerjährungAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in Schriftform gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.15. Besser mit als ohne...- Pass-, Visa-, Devisen- und GesundheitsvorschriftenDer Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.16. Wenn Paragraphen fliegen lernen - Unwirksamkeit einzelner BestimmungenSind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des geschlossenen Reisevertrages im übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenslage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für Ausfüllung von Lücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.17. Der einzige Ort, an dem wir uns hoffentlich nie treffen werden - Der GerichtsstandGerichtsstand für alle Kontrakte ist der Ort des Unternehmenssitzes des Reiseveranstalters in 70197 Stuttgart.18. Gute Ratschläge sind teuer ... dieser nicht - Empfohlener ReiseversicherungsschutzIm Interesse der Sicherheit unserer Reisegäste empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- sowie Reisekrankenversicherung, die auch in besonderen, extra für Dich zusammengestellten Paket-Versicherungen bei den meisten Anbietern erhältlich sind. Entsprechende Informationen kannst Du z.B. bei folgenden Versicherungsinstituten einholen:Saarbrückener Versicherungs AG Reiseversicherungs-Gesellschaft Europäische Reiseversicherungs AG 19. Kurz vor Schluss - AllgemeinesDie Berichtigung von Irrtümern sowie von Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die angegebenen Reisepreise besitzen Gültigkeit bis zum Neuerscheinen eines aktuelleren Prospektes. Maßgeblich ist somit der Zeitpunkt Deiner verbindlichen Anmeldung. Alle Angaben im Prospekt und im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Fahrtzeiten unserer Busse wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen oder Kosten haften wir nicht. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt sowie Änderungen von Wagen- und Platznummern müssen grundsätzlich vorbehalten bleiben. Haustiere können nicht mitgenommen werden. Sollte bei der Buchung von halben Doppelzimmern kein geeigneter Partner gebucht werden, wird Einzelzimmerzuschlag nacherhoben. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer unserem Standard. Bitte vorsichtig damit umgehen und evtl. Benutzungshinweise sorgsam beachten. Bei Reisen, die von fremden Unternehmen durchgeführt werden, gelten die Reisebedingungen dieser Unternehmen.VERANSTALTER:BASS TOURS + BASS TICKETS |
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